Geschichte und Bedeutung der Ortsgemeinden

Im sechsten Jahrhundert wanderten die Alemannen wahrscheinlich über Bregenz in die Niederungen des Rheintals und über Konstanz in den mittleren Thurgau. Während das spätere Fürstenland damals noch kaum besiedelt war, waren südlich des Hirschensprungs romanisch sprechende Rätier zu Hause. Erst im dreizehnten Jahrhundert drang von Graubünden her der alemannische Volksschlag der freien Walser in unser Gebiet ein. Weil das Gebiet bereits bevölkert war, gelang ihnen trotz umfangreicher lokaler Selbstverwaltung nur in wenigen Fällen die Gründung von freien Gemeinden, sie mussten sich mehrheitlich mit der Schaffung von Streusiedlungen zufrieden geben

Diese unterschiedliche kommunale Entwicklung auf dem Lande und in den Städten rechtfertigt auch die Schaffung von unterschiedlichen Stadt- und Landgemeinden.

Gemeindebildend wirkten im Mittelalter im Wesentlichen die bäuerliche Bodenbewirtschaftung, die Organisation bestimmter Gerichte sowie die Kirche.

Die Ortsgemeinden im Bezirk Werdenberg und im Toggenburg gehen auf die Kirchgemeinden zurück, wobei die eigentliche Gründung erst unter Napoleon stattfand.

Im Verlaufe der Zeit wurden immer mehr der ursprünglichen Aufgaben durch die politischen Gemeinden übernommen, so zum Beispiel auch die Sozialfürsorge, bis im Jahre 1926 galt das Heimatprinzip, erst nach und nach wechselte die Fürsorgeverantwortung zum Wohnortsprinzip.

Nach der neuen KV erhält jeder neue CH-Bürger einer politischen Gemeinde automatisch das Ortsbürgerrecht der jeweiligen Ortsgemeinde, bei politischen Gemeinden mit mehreren Ortsgemeinden kann der/die Eingebürgerte eine Ortsgemeinde seiner Wahl auswählen.

Zurzeit haben wir noch 93 Ortsgemeinden im Kanton, die Zahl wird aber aus wirtschaftlichen Gründen in den nächsten Jahren abnehmen.